Praktikumsanrechnung
Angerechnet werden:
Außeruniversitäre Praktika mit erkennbarem Bezug zum Studium der Kunstgeschichte
Verbindung zum Curriculum:
In den Curricula der Kunstgeschichte sind keine Pflichtpraktika verankert. Praktika können ausschließlich für das Modul 14 (BA 2011) / Pflichtmodul 13 (BA 2018) bzw. das Modul 7 (MA) im Ausmaß von 5 ECTS-Punkten angerechnet werden und ersetzen somit eine Lehrveranstaltung im Bereich der Praxisfelder.
Hinweis: Wurde ein Praktikum angerechnet, kann diese Leistung nicht mehr veändert werden. Es kann also auch keine weitere Prüfungsleistung mehr für das Modul Praxisfelder (Übungen!) angemeldet werden.
Voraussetzungen:
+ Absolvierte STEOP (BA) und eine absolvierte Epoche (Zyklus- oder Überblicksvorlesung)
+ Nachweis durch Praktikumszeugnis mit der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten und Angabe des zeitlichen Umfangs (mind. ein Monat bzw. ca. 125 Arbeitsstunden). Dauernde berufliche Tätigkeit kann nicht angerechnet werden!
Vorgangsweise:
Die Universität kann keine Praktika vermitteln oder empfehlen.
Nach einem absolvierten Praktikum ist das Praktikumszeugnis zur Genehmigung des Leistungsnachweises vorzulegen. Genehmigung durch die zuständige Vize-Studienprogrammleiterin (ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Dachs). Einreichung ausschließlich per E-Mail an monika.dachs@univie.ac.at.
Sie benötigen keinen Sprechstundentermin in der StudienServiceStelle. Die Leistung wird nach erfolgter Genehmigung in den Prüfungspass eingetragen.