Sie sind DissertantIn der Universität Wien und wurden eingeladen, Ihre Forschungsergebnisse im Rahmen einer internationalen Konferenz im Ausland vorzustellen?
Mit der Förderung von Konferenzteilnahmen unterstützt die Universität Wien den wissenschaftlichen Nachwuchs, in der Scientific Community bekannt zu werden. Die Förderung steht DissertantInnen aller Fachdisziplinen offen, wenn der angemeldete Vortrag akzeptiert wurde.
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Bewerbungsfrist:
1. Februar, 15. Mai, 15. Oktober
Einreichung:
Die Anträge müssen vor dem Beginn der Konferenzteilnahme eingebracht werden.
Es ist pro Kalenderjahr nur eine Förderung zur Unterstützung von Konferenzteilnahmen möglich.
Für jede/n DoktorandIn ist die Unterstützung von Konferenzteilnahmen im Ausland auf zwei Förderungen während der gesamten Laufzeit des Doktoratsstudiums beschränkt.
Die Bewerbungsunterlagen sind in elektronischer Form vollständig einzureichen. Bevor Sie mit der Online-Bewerbung beginnen, lesen Sie bitte die FAQs (siehe unten).
Vergabe:
Auswahlkommission der Universität Wien unter Leitung der zuständigen Vizerektorin bzw. des zuständigen Vizerektors
Achtung:
Bei Vorträgen, Poster- und Powerpoint-Präsentationen, die im Rahmen von „Dissemination - Unterstützung von Konferenzteilnahmen” von der Universität Wien gefördert werden, muss das Logo der Universität Wien auf der ersten Seite aufscheinen.
Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt im Wettbewerb auf Basis der eingereichten Unterlagen und der finanziellen Möglichkeiten. Bei gleicher Qualität von Bewerbungen können zusätzlich bisherige wissenschaftliche Aktivitäten, z.B. Publikationen oder Vorträge bei Konferenzen, die bisherigen Studienleistungen oder die Studiendauer als zusätzliche Auswahlkriterien herangezogen werden.
Die formelle Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.
Nach Konferenzbesuch ist eine unterschriebene Teilnahmebestätigung erforderlich.
In elektronischer Form:
Als Upload (in Pdf):
Ich habe die Einladung für die Konferenz noch nicht erhalten, kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein. Die Einladung (Brief oder E-Mail) muss zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung vorliegen. Die Bewerbungen müssen vollständig erfolgen. Nachreichungen sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen!
Ich habe meine fakultätsöffentliche Prüfung noch nicht absolviert, kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein. Die Absolvierung der fakultätsöffentlichen Präsentation ist eine Voraussetzung. Weiters muss die Dissertationsvereinbarung bereits im SSC eingereicht und genehmigt worden sein!
Ist ein Fortschrittsbericht für eine Bewerbung unbedingte Voraussetzung?
Ja. Eingereichte Fortschrittsberichte sind Voraussetzung. Die Universität Wien behält sich vor anhand dieses Berichts Ihr zielgerichtetes Arbeiten am Dissertationsvorhaben nachzuprüfen.
Einzige Ausnahme ist die erst vor kurzem abgelegte fakultätsöffentliche Präsentation und die noch nicht verlangte Abgabe eines derartigen Fortschrittsberichts (Abgabe jährlich zwischen 1. Juni und 31. Juli!).
Ich habe meinen Konferenzvortrag noch nicht fertig gestellt, kann ich trotzdem einreichen oder den Vortrag nachreichen?
Nein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss ein Paper (5-10 Seiten) oder eine Präsentation vorliegen. Nachreichungen sind nicht möglich!
In welcher Sprache ist der Vortrag/das Poster für die Konferenz einzureichen?
Der Konferenzbeitrag ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.
Kann ich mich für zwei oder mehrere Konferenzen gleichzeitig bewerben?
Ja. Sie können sich für zwei oder mehrere Konferenzen gleichzeitig bewerben, es muss Ihnen aber klar sein, dass maximal ein Antrag pro Kalenderjahr gefördert wird. Da es sich bei Mehrfacheinreichungen um separate Anträge handelt, muss auch ein, die jeweilige Konferenz betreffendes Empfehlungsschreiben vorgelegt werden.
Wie oft kann ich gefördert werden?
Sie können einmal pro Kalenderjahr und zweimal während Ihrer Zeit als DissertantIn an der Universität Wien für einen Konferenzbesuch gefördert werden.
Kann ich für einen Konferenzbesuch in Österreich gefördert werden?
Nein, wie im Titel angeführt, bezieht sich die Förderung auf eine Konferenzteilnahme im Ausland.
Kann ich für einen Konferenzbesuch gefördert werden, an dem ich nicht vortrage?
Nein. Grundvoraussetzung ist der Konferenzvortrag.
Kann ich auch für einen Vortrag an einer Summer School gefördert werden?
Nein. Sie können prinzipiell nur für einen Vortrag an einer ausgewiesenen, internationalen Konferenz gefördert werden.
Kann ich KWA für einen Auslandsaufenthalt und zusätzlich eine Förderung für eine Konferenzteilnahme erhalten, die terminlich in meine KWA-Aufenthalt fällt?
Nein. Da Sie durch das KWA schon einmal über die Universität Wien gefördert werden, ist hier keine Doppelförderung zulässig.
Gibt es zusätzliche Möglichkeiten einer Förderung?
Ja. Die Österreichische Forschungsgemeinschaft (ÖFG) bietet ebenfalls einen Zuschuss für Konferenzteilnahmen im Ausland an: http://www.oefg.at/frm_komm.htm.
Grundvoraussetzung ist jedoch, die primär zuständigen Finanzierungsmöglichkeiten (Universität, Institut, Projektmittel etc.) zu nutzen und die Ergebnisse seiner diesbezüglichen Bemühungen im Finanzierungsplan anzuführen.
Die ÖFG möchte als nationale Anlaufstelle verhindern, dass lokale Förderungen nicht in Anspruch genommen werden. Nachträglich vorgenommene Förderungen durch die ÖFG gelten nicht als Doppelförderung.
Wie lange dauert es, bis ich erfahre, ob ich gefördert werde oder nicht?
Die Evaluierung der Anträge kann durchaus bis zu 2 Monaten in Anspruch nehmen. Bitte verlassen Sie sich in finanzieller Hinsicht nicht auf die Förderung und besuchen Sie Konferenzen, die Sie sich auch aus eigenen Mitteln leisten können.
Was muss ich tun, nachdem ich einen positiven Bescheid erhalten habe?
Sie müssen in erster Linie die Annahmeerklärung binnen 2 Wochen per E-Mail an die zuständigen MitarbeiterInnen der DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung retournieren. Die Auszahlung durch die Finanzabteilung erfolgt nur, sobald alle Annahmeerklärungen geschlossen vorliegen. Nach Konferenzbesuch müssen Sie ehestmöglich das Berichtsformular ausfüllen und dieses zusammen mit der Teilnahmebestätigung per E-Mail an die DLE versenden.
Originalrechnungen sind nur dann vorzulegen, wenn keine Teilnahmebestätigung zeitgerecht vorgelegt wurde.
Mag. Michael Wimmer
Preise der Universität Wien, Konferenzteilnahmen
Tel.: +43 1- 4277-18234