Aktuelle Informationen zu den Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen
Das Zuhören bei mündlichen Online-Prüfungen ist möglich - vorbehaltlich der Zustimmung der Kandidat*innen, wobei die Zahl der Zuhörer*innen aus organisatorischen und technischen Gründen begrenzt werden muss.
Pro Kandidat*in wird ein*e Zuhörer*in pro Termin (= Prüfungstag) zugelassen, einschließlich der Vertrauenspersonen, die Kandidat*innen auf Wunsch beiziehen können.
Um möglichst vielen Studierenden das Zuhören zu ermöglichen, ist ein Zuhören pro Person nur bei einem Termin (= Prüfungstag) der jeweiligen Prüfungswoche möglich.
Sollten Sie bei den Prüfungen zuhören wollen, wenden Sie sich bitte einige Tage vor der Prüfung mit Ihrer Uni-E-Mail-Adresse an Frau Mag. Hoops, Sie erhalten dann weitere Informationen zu Ihrer Anmeldung als Zuhörer.
Das Aufzeichnen der Prüfungen ist sowohl Kandidat*innen als auch Zuhörer*innen (ebenso wie uns als Prüfern) untersagt!
Informationen zu den mündlichen Prüfungen im Sommersemester 2021